L e b e n s u m w e g e  -  E r f u r t

Die Selbsthilfegruppe für an Depressionen erkrankte Menschen und ihre Angehörigen

... und Arztsuche sind oft nicht so einfach. Es gibt viele verschiedene Informationsmöglichkeiten und man verliert schnell die Übersicht. Um Ihnen dabei etwas zu helfen, haben wir diese Seite unserer Homepage hinzugefügt.

Jeder von uns weiß, wie man einen Arzttermin macht, um sich um körperliche Erkrankungen oder Schmerzen zu kümmern, doch wie geht man vor, wenn seelische Probleme uns belasten? Wie begibt man sich auf die Suche nach dem*der richtigen Therapeut*in?

Dabei gibt es einiges zu beachten!
Wie wir bei körperlichen Schmerzen und Beschwerden vorgehen, eine Arztpraxis anrufen und diese zum erhaltenen Termin aufsuchen ist jedem bekannt. Nach der -► Anamnese beginnt das Prozedere aus Untersuchungen zur Ursache der Beschwerden und nach Eruierung* aller Fakten die Behandlung.
Wenn die Probleme psychischer Natur sind, gibt es ebenso Expert*innen unterschiedlicher Spezialisierungen von Psychiater*innen, Psychoanalytiker*innen und Psychotherapeut*innen, die sich um unser psychisches / seelische Wohl kümmern können.

*Ergründung

Schauen wir zuerst auf -► "Psychotherapeut und Psychiater – die Unterschiede"

Leider hat es sich bis heute gehalten, das man über psychische Erkrankungen nicht wirklich sprechen möchte und sich als Betroffener durch die in unserer Gesellschaft vorherrschende Meinung in ein Schamgefühl gedrängt fühlt.
So gibt es Befangenheit, Vorsicht und Unsicherheit bei der Suche und Kontaktaufnahme zum Facharzt für die Seele / Psyche.
Außerdem fehlt schlichtweg die Kenntnis über die vielfältigen Behandlungsmöglichkeiten / Therapieformen /- Arten innerhalb der Psychotherapie.

Hier eine Gesamtübersicht der Therapie -► Arten:
Die Therapie- / Behandlungsformen im Einzelnen:

Leider sind vor allem die Expert*innen unterschiedlicher Spezialisierungen – deren Behandlung die Krankenkassen anerkennen und bezahlen – chronisch überbelegt, man muss monatelang auf einen Termin warten, wenn es überhaupt gelingt, in der Praxis nicht nur den Anrufbeantworter zu erreichen.

Obwohl das Alles erst einmal sehr unübersichtlich erscheint hilft es, sich einen groben Überblick zu verschaffen, bevor man telefonisch aktiv wird. Eine Hilfe ist dabei die Seite: -► therapie.de

Innerhalb der fünf Hauptgruppen von Behandlungen:

  • psychodynamische oder psychoanalytische Therapien
  • verhaltenstherapeutische Therapien
  • Familien- und systemische Therapien
  • humanistische und transpersonale Psychotherapien

ist natürlich nicht von vornherein klar, zu wem und was – Patient und Krankheitsbild – welche Behandlung passt.

Was ansprechend klingt und sich gut anfühlt muss Jede*r selbst herausfinden und dabei muss auch noch berücksichtigt werden, dass nicht alle Therapieformen ohne Weiteres von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden.

Wie gehe ich die Suche nun Schritt für Schritt an?
Zuerst einmal kommt es auf den Versicherungsstatus an.

  • Ist man gesetzlich krankenversichert, begibt man sich auf die Suche nach einen*eine Psychotherapeut*in, der*die mit Kassenzulassung
  • Privat Versicherte sollten in Absprache mit ihrer Versicherung klären, welche Therapien übernommen werden und welche nicht, da jede Privatversicherung eigene Konditionen hat.

Danach steht die langwierige Suche nach Ärzten und Therapeut*innen in der Umgebung an, wofür es verschiedene Möglichkeiten gibt:

Zwischenbemerkung: Die Koordinationsstelle der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung kann Patient*innen weitervermitteln und diese dann bei der anfänglichen Suche beraten.

Nach Therapeut*innen in ihrer Umgebung können Sie auch in folgenden Daten-banken suchen:

Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass psychotherapeutische Praxen ihre Plätze freiwillig bei solchen alternativen Datenbanken und Beratungsstellen melden, weshalb sie oft nicht vollständig sind.

Eine wichtige und wertvolle Hilfe kann auch Ihre Krankenkasse sein, die Sie auf Ihrer Arzt- / Therapeutensuche „mit ins Boot holen“ sollten. Kontaktieren Sie diese über die Rufnummer auf Ihrer Versicherungskarte oder online und schildern Sie, dass Sie auf der dringenden Suche nach Ärzt*innen / Therapeut*innen sind und dazu die Hilfe Ihrer Krankenkasse benötigen.
Ihre Krankenkasse wird sich für Sie einsetzen und der Anruf der Kasse bei Arzt oder Therapeuten hat ein „anderes Gewicht“ als wenn Sie anrufen.

Außerdem macht es Sinn, die Suche an mehreren Stellen parallel zu betreiben, u. A. auch bei Ärzt*innen und Therapeut*innen direkt. Es kommt immer mal wieder vor, dass Patient*Innen Termine kurzfristig absagen und Sie dann Ihre Chance nutzen und in die Lücke springen, oder aber sich auf eine Warteliste setzen lassen können – wobei Sie letzteres unbedingt tun sollten.

Die bisher beschriebene Vorgehensweise gilt vor allem für Menschen, die gesetzlich versichert sind. Als Privatpatient*in kann man sich auch von Therapeut*innen aus Privatpraxen behandeln lassen, wobei man dort meistens direkt einen Platz ohne große Warterei findet.

Das Problem bei der Therapieplatzsuche ist nicht unbedingt einem Mangel an Therapeut*innen, sondern deren Kassenzulassungen geschuldet, was bedeutet, dass viele Psychotherapeut*innen Behandlungen anbieten, welche die Krankenkasse aber nicht bezahlen.

Wie findet man denn nun eine*n Therapeut*in, die/der passt?
Da es dafür keine Formel gibt, muss man vor allem nach Gefühl entscheiden. Entscheidungs-kriterien sind z.B.:

  • Herrscht eine gute Chemie zwischen dem*der Therapeut*in und mir?
  • Fühle ich mich wohl und sicher?
  • Kann ich – da ich dem*der Therapeut*in buchstäblich mein Herz ausschütten muss – zu ihm*ihr auch ein gewisses Vertrauen fassen?

Die Entscheidung liegt dabei alleine bei Ihnen. Ein*e Therapeut*in darf Sieh grundsätzlich nicht ablehnen, weil ihm*ihr zum Beispiel Ihre Krankheitsgeschichte, Hautfarbe, sexuelle Orientierung oder Ihre Identität nicht passt.

Alle Therapeut*innen haben Aufnahmepflicht und dürfen keine Vorbehalte haben.

Die Sprechstunde kann bis zu 150 Minuten – bei Kindern und Jugendlichen sogar 250 Minuten dauern.
Zu Beginn der Sprechstunde schlägt der*die Therapeut*in vor, wie die weitere Behandlung aussehen kann, z.B.:

  • Probesitzungen für eine Kurz- oder Langzeittherapie
  • eine bis zu 12stündige Akutbehandlung
  • andere Behandlungen
Für gesetzlich Versicherte gilt unabhängig davon, was der*die Therapeut*in rät dass man nach der Sprechstunde Anspruch auf zwei bis vier Probesitzungen – bei Kindern und Jugendlichen auf bis zu sechs – hat.
Sollte der*die Therapeut*in bei der*dem Sie in der Sprechstunde waren, keinen weiteren Therapieplatz für Sie haben, können Sie sich für die Probesitzungen auch an eine andere Praxis wenden.

Welche Dokumente benötige ich?
Zuerst und eigentlich nur Ihre Krankenversichertenkarte, es sei denn, Sie haben einen Überweisungsschein - weil Sie direkt von Ihrer Hausärzt*in kommen, dann legen Sie diesen natürlich vor.
Er ist aber nicht Bedingung, weil Psychotherapeut*innen nicht auf Verordnung von medizi-nischen Fachangestellten behandeln. Sie treffen selbst eine Diagnose und stellen so fest, ob Sie eine psychische Erkrankung haben und eine Behandlung brauchen.

Hat der*die Therapeut*in eine Kassenzulassung, zahlt die gesetzliche Krankenkas-se.

Nach Beendigung der Probesitzungen und mit Beginn der regulären Behandlung wird vom dem*der Psychotherapeut*in ein Antragsbericht für die Gutachter*innen der Krankenkasse erstellt.
Darin schildert der*die Therapeut*in Diagnose und Therapieplan.
Den Antragsbericht senden Siezusammen mit der Bescheinigung der medizinischen Fachangestellten, die mögliche körperliche Ursachen der Erkrankung ausschließtan Ihre Krankenkasse.

Der eingereicht Bericht wird nun von den Gutachter*innen Ihrer Krankenkasse geprüft und entweder zur Bewilligung oder Ablehnung empfohlen, wobei sich die Kassen im Normalfall meistens an die Gutachter*innen Empfehlungen halten.

Lehnt die Krankenkasse ab, hat man das Recht auf eine Begründung und auch auf Widerspruch, wobei das nur für Langzeittherapien gilt.

Die für Menschen mit besonders dringendem Bedarf angeboten Kurzzeit-therapien sind sogenannte Akutbehandlungen. Im Gegensatz zur regulären Therapie kann sie ohne Probe-sitzungen begonnen werden. Die Krankenkasse muss sie nicht genehmigen, aber darüber informiert werden.
Innerhalb einer Akutbehandlung sind 12 bis 24 Therapiestunden möglich.

Bezüglich notwendiger Dinge muss man sich also nur um seine Versichertenkarte, eine ggf. vorliegende Überweisung und die umgehende Einreichung des Antragsberichtes an seine Krankenkasse kümmern, ansonsten erledigt alles Weitere weitestgehend der*die Therapeut*in.
Natürlich ist es wichtig und hilfreich, dem*der Therapeut*in möglichst viele Klinikunterlagen aus früheren Behandlungen und Schmerzprotokolle zur ersten Sitzung mitzubringen, wenn es denn welche geben sollte, damit kann er*sie mit besserem Vorwissen in die Behandlung einsteigen.

Lesen Sie dazu auch: -►

Die lange Suche nach dem Therapieplatz: Zwei Betroffene erzählen


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