Auf dieser Seite möchten ich dem nachgehen, wenn gesundheitliche Gegebenheiten es notwendig werden lassen, dass eine häusliche Pflege angedacht werden muss und wie diese auf den Weg zu bringen ist.
Die Voraussetzungen für Pflegebedürftigkeit sind im Gesetz (11. Buch des Sozialgesetzbuches bzw. SGB XI) genau definiert. "Pflegebedürftig ist, wer körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen kann und deshalb fremde Hilfe benötigt. Pflegebedürftigkeit wird also nicht daran gemessen, wie schwer jemand erkrankt oder behindert ist". Wie geht es aber nun weiter, wenn von einer Pflegebedürftigkeit ausge-gangen werden und diese durch eine sogenannte Pflegebegutachtung eingeschätzt werden muss? Zuerst muss ein Antrag an Ihre Pflegekasse gestellt werden. Beachten Sie die hier gegebenen wertvollen Hinweise gut und erstellen Sie im Vorfeld - wie im Text empfohlen - auch (in Kopie) eine
Anmerkung: Wichtiges und unbedingt Wissenswertes erfahren Sie hier mit Klick auf: Kommt es nun in Folge des an ihre Pflegekasse gerichteten Antrages zu einer Antwort, teilt Ihnen Ihre Pflegekasse darin mit, das sie Ihren Antrag erhalten und den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK) mit einer Begutachtung beauftragt hat und sich dieser selbst schriftlich bei Ihnen mit einer Terminangabe melden wird. Nun wird es höchste Zeit, sich auf den zu erwartenden Gutachterbesuch bzw. dessen (coronabedingte) telefonische Befragung vorzubereiten und die obenstehenden Punkte der Auflistung unter > Beachten Sie die hier gegebenen wertvollen Hinweise < abzuarbeiten. Wie geht es jetzt weiter? Die Begutachtung des Pflegebedürftigen erfolgt vorrangig in seinem häuslichen Umfeld durch einen Hausbesuch. Bereiten Sie - Ihr Stellevertreter und Sie sich selbst - gut vor und denken Sie immer daran, was Ihr schlechtester Zustand ist und geben Sie diesen in Ihren Antworten und Beschreibungen auch so wieder. Im Weiteren sollten Sie - wie oben unter> Beachten Sie die hier gegebenen wertvollen Hinweise < beschrieben - die erstellten Listenkopien in dem portofreien Rückumschlag der dem Terminschreiben beigefügt ist legen und zur Vorbereitung des Gutachtens zurücksenden. Ein Zusammenfassung zum Seitenthema und weitere, wichtige Hinweise finden Sie hier mit Klick auf: -► Fragen und Antworten zur Pflegebegutachtung durch den MdK Widerspruch einlegen, können Sie dann, wenn Sie nicht mit der Entscheidung der Pflegekasse zu Ihrem Antrag einverstanden sind. Wie es ab hier weitergeht, was sie vorbereiten, beachten, berücksichtigen und beherzigen sollten, erfahren sie unserer Seite: -► Pflegegrade 1-5 nach NBA |
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