Auf dieser Seite möchten wir dem Sachverhalt nachgehen, wenn gesundheitliche Gegebenheiten es notwendig werden lassen, dass eine häusliche Pflege angedacht werden muss und wie diese auf den Weg zu bringen ist.
Die Voraussetzungen für Pflegebedürftigkeit sind im Gesetz (11. Buch des Sozialgesetzbuches bzw. SGB XI) genau definiert. |
"Pflegebedürftig ist, wer körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen kann und deshalb fremde Hilfe benötigt. Pflegebedürftigkeit wird also nicht daran gemessen, wie schwer jemand erkrankt oder behindert ist". |
Wie geht es aber nun weiter, wenn von einer Pflegebedürftigkeit ausgegangen werden und diese durch eine sogenannte Pflegebegutachtung eingeschätzt werden muss? |
Berücksichtigt werden und in der Bewertung eine prozentuale Zuordnung finden: |
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Doch was genau bedeutet das alles? |
Hier gibt eine Broschüre der BARMER (Linkangabe etwas weiter unten) umfassend und leicht verständlich Auskunft und erklärt den Weg ... |
Vom Punktwert zum Pflegegrad |
Zitat: Liebe Leserin, lieber Leser, diese Broschüre ist eine mögliche Ergänzung zu unserer Broschüre „Wie bereite ich mich auf die Pflegbegutachtung vor?“. Hierin erläutern wir das gesetzlich festgelegte Punktesystem und die Bewertungssystematik, welche der Zuordnung zu einem Pflegegrad zugrunde liegen. Mit den beiden Broschüren möchten wir bestehende Fragen zur Pflegebegutachtung umfassend beantworten und Ihnen detailliert erläutern, wie Pflegebedürftigkeit festgestellt und ein möglicher Pflegegrad errechnet wird. Ihre BARMER Pflegekasse. |
Quelle: BARMER Quellen- / Linkangabe: |
Unsere Empfehlungen:
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Wie kommt es aber nun dazu, das ein Gutachter beauftragt wird und Sie für ein Gutachten bei Ihnen zu Hause (die Begutachtung des Pflegebedürftigen erfolgt grundsätzlich in seinem häuslichen Umfeld durch einen Hausbesuch) besuchen kommt? Anmerkung: Aufgrund der derzeit geltenden Corona- Schutzmaßnahmen erfolgen bis auf Weiteres Begutachtungen nicht mehr im Hausbesuch, sondern ausschließlich telefonisch in einer Art Interview. Falls Sie sich so einer Befragung (ca. 1 Stunde Dauer) nicht gewachsen sehen, machen Sie von der Möglichkeit der "Stellvertreterbefragung" Gebrauch, die Ihnen diesbezüglich gewährt wird. |
Die Homepage: "Deutsche Familienversicherung" gibt auf ihrer Seite die Antwort mit entsprechenden Hilfen und einfach zu verstehenden Erklärungen. Sie erreichen den Artikel direkt mit Klick auf den Link: » Pflegeantrag: So wird er richtig gestellt |
Quellen- / Linkangabe: https://www.deutsche-familienversicherung.de/ratgeber/artikel/pflegeantrag-so-wird-er-richtig-gestellt/ |
Beachten Sie die hier gegebenen wertvollen Hinweise gut und erstellen Sie im Vorfeld - wie im Text empfohlen - auch eine Dokumentation über Ihre persönlichen Einschränkungen. Erwähnen Sie darin auch Ihnen unangenehme oder peinliche Dinge wie z.B. Harn- oder Stuhl- Inkontinenz, Errektionsstörungen, Impotenz, Händezittern, psychische Probleme usw. |
Nehmen Sie nun Kontakt (telefonisch, schriftlich oder bei einigen Kassen auch per Mail) zu Ihrer Krankenkasse auf. |
Wie geht es jetzt weiter? |
Wie ebenfalls im Text beschrieben, schickt die Kasse dem Antragsteller nun ein Formular für den Pflegeantrag und einen Flyer vom MdK - INFORMATIONEN ZUR - zu. Sollten sie sich schon vorinformieren wollen, oder keinen Flyer erhalten haben, finden sie diesen nachstehend in der Tabelle "Info- Flyer des MDK" |
Nach Rücksendung des Antragsformulars und Bearbeitung durch die Krankenkasse wird Ihnen von dieser mitgeteilt:
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Wie es ab hier weitergeht, was sie vorbereiten, beachten, berücksichtigen und beherzigen sollten, erfahren sie weitergehend auf unserer Seite: |
Info- Flyer des MDK ► | INFORMATIONEN ZUR |
Vom medizinischen Dienst der Krankenkversicherungen (MDK) wurde zu ihrer Information extra ein Info- Flyer: INFORMATIONEN ZUR erstellt. Sie können sich diesen Flyer aber auch schon jetzt mit Klick auf das nebenstehende Bild der Titelseite ► ansehen oder ihn downloaden. Bitte beachten Sie, das dieser Flyer im "PDF- Dateiformat" vorliegt und Sie zum Öffnen, Betrachten und Ausdrucken von PDF- Dokumenten das Programm: "Acrobat Reader®" benötigen, das sie ggf. auf unser Seite Downloads herunterladen können. | |
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