... sind z.B. durch den MDK*, andere unabhängige Gutachter oder - bei knappschaftlich Versicherten durch den "SMD"** so zu ermitteln, das die Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten in 5 Abstufungen eingeteilt werden kann.
Körperliche und psychisch / kognitive Beeinträchtigungen werden beim "neuen Begutachtungsassessment" - kurz "NBA"*** - gleichermaßen berücksichtigt.
* Medizinischer Dienst der Krankenkassen |
Definition Pflegegrad: Der Pflegegrad muss so ermittelt werden, dass die Schwere der körperlichen und psychisch / kognitiven Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten in 5 Abstufungen eingeteilt und im neuen Begutachtungsassessment (NBA) berücksichtigt werden kann. |
Worum geht es? |
Mit dem 2. Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der die individuellen Beeinträchtigungen und Fähigkeiten der Pflegebedürftigen erfassen soll. |
Wen betrifft es? |
Gutachterinnen und Gutachter sowie die Pflegebedürftigen selbst, aber auch Pflegekräfte, die diese versorgen und betreuen sind von diesen weitreichenden Neuerungen betroffen. |
Was heißt das praktisch? |
Der Grad der Selbständigkeit in pflegerelevanten Lebensbereichen wird durch den MDK, andere unabhängige Gutachterinnen und Gutachter oder – bei knappschaftlich Versicherten – durch den Sozialmedizinische Dienst (SMD) über ein Gutachten erfasst. |
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Die Module 7 und 8 werden nicht für die Einstufung der Pflegebedürftigkeit herangezogen. Sie ermöglichen den Pflegeberaterinnen und - Beratern, die Pflegebedürftigen in Bezug auf weitere Angebote oder Sozialleistungen zu beraten oder einen individuellen Versorgungsplan zu erstellen. Für die Pflegekräfte enthalten sie Informationen für eine individuellere Pflegeplanung. |
Nach der Gesamtbewertung aller in den einzelnen Modulen bzw. Lebensbereichen eingeschätzten Fähigkeiten und Beeinträchtigungen, werden jetzt für jedes erhobene Kriterium - je nach Schweregrad der Beeinträchtigungen - Punkte vergeben, zusammengezählt und bewertet. Daraus ergibt sich in Folge die Einstufung in einen der 5 Pflegegrade, wobei die einzelnen Modulen bzw. Lebensbereichen unterschiedlich - wie folgt - in die Gesamtbewertung einfließen. |
- 40% „Selbstversorgung“ |
„Kognitive und kommunikative Fähigkeiten“ sowie „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“ werden als Besonderheit so eingeordnet, dass der jeweils höhere Punktwert in die Gesamtwertung einfließt der mit 15% eingeordnet wird. |
Siehe folgende, bildliche Übersicht:
Erfassung der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten in 6 Lebens- und 2 zusätzlichen Bereichen:
Modul 1: | Modul 4: | Modul 5: | Modul 6: | Zusätzlich: |
Punkte im Modul 1: + | Punkte im Modul 2: + | Punkte im Modul 4: + | Punkte im Modul 5: + | Punkte im Modul 6: |
oder Punkte im Modul 3: höherer Wert fließt ein | ||||
Gewichtung: | Gewichtung: | Gewichtung: | Gewichtung: | Gewichtung: |
Zuordnung zu gewichteten Punkten | Zuordnung zu gewichteten Punkten | Zuordnung zu gewichteten Punkten | Zuordnung zu gewichteten Punkten | Zuordnung zu gewichteten Punkten |
! | ! | ! | ! | ! |
G e s a m t p u n k t e
! | ! | ! | ! | ! |
12,5 | ab 27 | ab 47,5 | ab 70 | ab 90 |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
aus diesen Bewertungsgrundlagen (nach NBA) ergibt sich die Einstufung in einen der 5 Pflegegrade.
aus Modul 5, Modul 7 und Modul 8 ergeben sich die:
- Pflegeplanung
- Pflegberatung
- Vorsorgeplanung
Das folgt aus das Umstellung der früheren "Pflegestufen" in die heutigen "Pflegegrade": |
Bezog jemand bereits Leistungen der Pflegeversicherung nach dem alten Pflegestufensystem, wird er ohne erneute Begutachtung automatisch in das neue System übernommen. |
Dabei gilt folgende Formel:
Das heißt, für Menschen mit:
Geistige Einschränkungen werden automatisch in den übernächsten Pflegegrad übertragen, d. h., aus der ehemalige
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Für Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen gilt: |
Obwohl Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen mehr Pflege brauchten, scheuten sie sich in der Vergangenheit vor einer Neubegutachtung, da die Einstufung in eine höhere Pflegestufe einen höheren Eigenanteil ergab. Mit Einführung der Pflegegrade wurde das anders. Innerhalb des Pflegestärkungsgesetzes (PSG) II wird in vollstationären Pflegeeinrichtungen ein einheitlicher, pflegebedingter Eigenanteil - in Zusammenarbeit der jeweiligen Einrichtung, den Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger - für die Pflegegrade 2 bis 5 ermittelt. |
Was heißt das praktisch? |
Wer für mindestens 6 Monate wegen Beeinträchtigungen seiner Selbstständigkeit oder Fähigkeiten pflegerische Unterstützung benötigt, ist berechtigt, einen Antrag zur Ermittlung des / seines Pflegegrades zu stellen. |
Entsprechend der von der Pflegekasse vorgenommenen Einordnung, ergeben sich daraus die Anrechte auf Leistungen der Pflegeversicherung des für sie zutreffenden Pflegegrades wie folgt: |
Übersicht über die Leistungen der Pflegeversicherung nach Pflegegraden (pro Monat) (Stand 2018)
Leistung | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
häusliche Pflege, Sachleistungen | Anspruch nur über Entlastungs-betrag | 689,00 € | 1.298,00 € | 1.612,00 € | 1.995,00 € |
häusliche Pflege, Pflegegeld | -------------------- | 316,00 € | 545,00 € | 728,00 € | 901,00 € |
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege | Anspruch nur über Entlastungs-betrag | 689,00 € | 1.298,00 € | 1.612,00 € | 1.995,00 € |
Verhinderungs-pflege | -------------------- | 1.612,00 € | 1.612,00 € | 1.612,00 € | 1.612,00 € |
Kurzzeitpflege | Anspruch nur über Entlastungs-betrag | 1.612,00 € | 1.612,00 € | 1.612,00 € | 1.612,00 € |
Entlastungs-betrag | 125,00 € | 125,00 € | 125,00 € | 125,00 € | 125,00 € |
Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes | 4.000,00 € | 4.000,00 € | 4.000,00 € | 4.000,00 € | 4.000,00 € |
Vollstationäre Pflege | Zuschuss | 770,00 € | 1.262,00 € | 1.775,00 € | 2.005,00 € |
Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen | -------------------- | 266,00 € | 266,00 € | 266,00 € | 266,00 € |
Um überprüfen zu können, ob sie mit ihren gesundheitlichen Einschränkungen bereits in einem und dementsprechend auch in welchen - Pflegegrad eingeordnet werden können, erfahren sie, indem Sie ihren Gegebenheiten entsprechend die Angaben in einen (anonym und kostenlos online verfügbaren)
eintragen. Bei Bedarf können sie sich die Ergebnisse aus der Berechnung die sie - je nachdem für sich selbst oder für andere errechnen ließen, an ihre E- Mailadresse zuschicken lassen.
Fehlerhaften Link per SMS melden unter: » 0152 / 22189091« |
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