L e b e n s u m w e g e  -  E r f u r t

Die Selbsthilfegruppe für an Depressionen erkrankte Menschen und ihre Angehörigen

Auf dieser Seite möchten ich dem nachgehen, wenn gesundheitliche Gegebenheiten es notwendig werden lassen, dass eine häusliche Pflege angedacht werden muss und wie diese auf den Weg zu bringen ist.

Die Voraussetzungen für Pflegebedürftigkeit sind im Gesetz (11. Buch des Sozialgesetzbuches bzw. SGB XI) genau definiert.

"Pflegebedürftig ist, wer körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen kann und deshalb fremde Hilfe benötigt. Pflegebedürftigkeit wird also nicht daran gemessen, wie schwer jemand erkrankt oder behindert ist".

Wie geht es aber nun weiter, wenn von einer Pflegebedürftigkeit ausge-gangen werden und diese durch eine sogenannte Pflegebegutachtung eingeschätzt werden muss?

Zuerst muss ein Antrag an Ihre Pflegekasse gestellt werden.
Die Homepage: "Deutsche Familienversicherung" gibt auf ihrer Seite umfassend Auskunft mit entsprechenden Hilfen und einfach zu verstehenden Erklärungen. Sie erreichen den Artikel direkt mit Klick auf den Link: -► Pflegeantrag: So wird er richtig gestellt
Wie ebenfalls im Text beschrieben, schickt  Ihre Pflegekasse Ihnen als Antragsteller nun ein Formular für den Pflegeantrag und einen Flyer vom MdK - INFORMATIONEN ZUR PFLEGEBEGUTACHTUNG zu.
Folgen sie auch hier der gegebenen Empfehlung, sich zum Ausfüllen des Antrages. Unter-stützung - z.B. von Angehörigen, Pflegediensten oder dem Sozialdienst eines Krankenhauses - dazu zu holen.
Sollten sie sich schon vorinformieren wollen, oder keinen Flyer erhalten haben, finden sie diesen hier: -► MDK- Flyer

Beachten Sie die hier gegebenen wertvollen Hinweise gut und erstellen Sie im Vorfeld - wie im Text empfohlen - auch (in Kopie) eine

  • Dokumentation über Ihre persönlichen Einschränkungen. Erwähnen Sie darin auch Ihnen unangenehme oder peinliche Dinge wie z.B. Harn- oder Stuhl- Inkontinenz, Errektionsstörungen, Impotenz, Händezittern, psychische Probleme usw.
  • Auflistung aller behandelnden Ärzte / Fachärzte / Therapeuten, klinischen - auch Kur- / rehaklinischen - Aufenthalte
  • Auswertungen von Ultraschall, CT / MRT oder anderweitigen, bildgebenden Untersuchungen
  • Zusammenstellung (rechtzeitig vorher von Ihrem Hausarzt erstellen lassen) von

    -► Bescheinigung(en) einer schwerwiegenden, chronischen  Erkrankung

  • Befundberichte Ihrer behandelnden Fachärzte, Therapieberichte von physio- oder psychotherapeutischen Behandlungen
  • Hilfsmittelliste wie z.B. Gehilfen, Bade- und Duschhilfen, Mobilitätshilfen ... u.v.m. Eine Übersicht mit Erklärungen finden Sie hier: -► GKV- Hilfsmittelverzeichnis
  • Namensliste von -► Pflegepersonen, die Sie entsprechend der im §19 SGB IX festgelegten Regelungen zur Hilfe für sich angeben. Für diese Personen erhalten Sie - nach Feststellung Ihres Pflegegrades dementsprechende Geldleistungen zu deren materieller Anerkennung.

Anmerkung: Wichtiges und unbedingt Wissenswertes erfahren Sie hier mit Klick auf:
-► Die Pflege von Angehörigen - Rentenpunkte, Pflichten, Kosten und Leistungen

Kommt es nun in Folge des an ihre Pflegekasse gerichteten Antrages zu einer Antwort, teilt Ihnen Ihre Pflegekasse darin mit, das sie Ihren Antrag erhalten und den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK) mit einer Begutachtung beauftragt hat und sich dieser selbst schriftlich bei Ihnen mit einer Terminangabe melden wird.

Nun wird es höchste Zeit, sich auf den zu erwartenden Gutachterbesuch bzw. dessen (coronabedingte) telefonische Befragung vorzubereiten und die obenstehenden Punkte der Auflistung unter > Beachten Sie die hier gegebenen wertvollen Hinweise < abzuarbeiten.

Wie geht es jetzt weiter?
Nach einiger Zeit erhalten Sie Post vom MdK, indem Sie eine Mitteilung zum Termin Ihrer Begutachtung, zum Namen des Gutachters / der Gutachterin (das kann sich noch ändern) und Kontaktinformationen bekommen.
Sollten Sie an diesem Tag (aus triftigen Gründen) verhindert sein, ist es möglich, den Termin in Absprache mit dem MdK (über die benannten Kontaktmöglichkeiten) zu verschieben.

Die Begutachtung des Pflegebedürftigen erfolgt vorrangig in seinem häuslichen Umfeld durch einen Hausbesuch.
Es sei denn, das aufgrund der aktuellen Coronaregularien kein Hausbesuch stattfinden kann.
Dann wird das Gutachten innerhalb eine ca. 1 - 1,5stündigen, telefonischen Befragung durch-geführt.
Dabei wird der zu Begutachtende - oder ein von ihm benannter Stellvertreter, der sich mit der zu begutachtenden Person in ihrer Wohnung befinden muss - telefonisch befragt.
Achtung! Wichtig! Falls Sie sich so einer Befragung nicht gewachsen sehen, machen Sie unbedingt von der Möglichkeit der "Stellvertreterbefragung" Gebrauch, die Ihnen diesbezüglich gewährt wird.
Benennen Sie im Vorfeld (schriftlich / telefonisch / per Fax) eine Ihnen und mit Ihrer Situation sehr gut vertraute Person, die dem Gutachter für die Befragung zur Verfügung steht.
Trotzdem wird der Gutachter auch Sie selbst sprechen wollen und müssen.

Bereiten Sie - Ihr Stellevertreter und Sie sich selbst - gut vor und denken Sie immer daran, was Ihr schlechtester Zustand ist und geben Sie diesen in Ihren Antworten und Beschreibungen auch so wieder.

Im Weiteren sollten Sie - wie oben unter> Beachten Sie die hier gegebenen wertvollen Hinweise < beschrieben - die erstellten Listenkopien in dem portofreien Rückumschlag der dem Terminschreiben beigefügt ist legen und zur Vorbereitung des Gutachtens zurücksenden.
Dadurch erhält der Gutachter die Möglichkeit, sich diese Unterlagen anzusehen, um sie in sein Gutachten einbeziehen zu können.

Ein Zusammenfassung zum Seitenthema und weitere, wichtige Hinweise finden Sie hier mit Klick auf: -► Fragen und Antworten zur Pflegebegutachtung durch den MdK

Widerspruch einlegen, können Sie dann, wenn Sie nicht mit der Entscheidung der Pflegekasse zu Ihrem Antrag einverstanden sind.
Da die Entscheidung der Pflegekasse einen sogenannten Verwaltungsakt darstellt, ist zu beachten, dass die Widerspruchsfrist von 1 Monat nach Erhalt der Unterlagen gilt.
Sie sollten schriftlich zu Ihrem Widerspruch Stellung dazu nehmen und begründen, warum Sie mit den Ergebnissen der Begutachtung nicht einverstanden sind.
Dabei kann es durchaus sinnvoll sein, zunächst erst einmal formell Widerspruch einzulegen, um die Frist einzuhalten.
Dadurch gewinnen Sie Zeit, den Widerspruch gut zu begründen.
Lesen und prüfen Sie das Gutachten und stellen Sie genau fest, wo es Abweichungen zu Ihren eigenen Einschätzungen enthält.

Wie es ab hier weitergeht, was sie vorbereiten, beachten, berücksichtigen und beherzigen sollten, erfahren sie unserer Seite: -► Pflegegrade 1-5 nach NBA

-► Impressum + Kontakt

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